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FAQ - Häufig gestellte Fragen

a) Führerscheinklassen für Gespannfahrten mit Anhänger

Wenn Sie mit Ihrem Zugfahrzeug einen Anhänger bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse bewegen möchten, sind für Sie drei Führerscheinklassen relevant: B, B96 und BE.

Grundsätzlich immer benötigen Sie den Führerschein der Klasse B. Allerdings sind Sie damit relativ eingeschränkt, was Gespannfahrten mit Anhänger betrifft, da Sie in der Praxis dann nur Anhänger mit relativ geringer Gesamtmasse ziehen dürfen.

Mehr Flexibilität bietet Ihnen die 2013 eingeführte Klasse B96, die eine Ausdehnung der Klasse B darstellt. Die größte Freiheit gewährt Ihnen jedoch der Führerschein der Klasse BE. Übrigens: Die Klasse BE ermöglicht Ihnen alles, was Sie mit der Klasse B96 dürfen (und noch mehr), so dass Sie sich zwischen B96 und BE entscheiden müssen und nicht beide Führerscheine brauchen.

Ob die Klasse B für Sie ausreicht oder Sie noch eine der anderen Klassen erwerben, liegt bei Ihnen und hängt von Ihren jeweiligen Transportbedürfnissen ab. Für Ihre Entscheidung nützliche Informationen entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht:

Führerscheinklasse B

Damit dürfen Sie folgende Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen bewegen:

  • Pkw bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse, die zu einer Beförderung von maximal acht Personen zugelassen sind, wobei der Fahrzeugführer nicht eingerechnet ist
  • Pkw bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
  • Pkw bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, falls die zulässige Gesamtmasse der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger nicht über 3.500 kg liegt

Einen Führerschein der Klasse B erwirbt man bekanntermaßen, indem man sowohl an einer theoretischen als auch
einer praktischen Fahrschulunterweisung teilnimmt und erfolgreich eine theoretische sowie eine praktische
Prüfung ablegt.

Führerscheinklasse B96

Mit einem Führerschein der Klasse B96 dürfen Sie einen Pkw der Klasse B mit einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse und einer zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg bewegen.

Für den Erwerb der Klasse B96 ist keine Prüfung erforderlich. Sie müssen jedoch an einer theoretischen und praktischen Fahrschulunterweisung teilnehmen, die mindestens sieben Stunden dauert.

Führerscheinklasse BE

Mit der Klasse BE dürfen Sie Fahrzeugkombinationen bewegen, die folgenden Anforderungen entsprechen:

  • Zugfahrzeug der Klasse B
  • Gesamtmasse des Anhängers nicht höher als 3.500 kg

Voraussetzung für den Erwerb des BE-Führerscheins ist eine praktische Ausbildung in einer Fahrschule sowie eine anschließende praktische Prüfung.

Die Führerscheinklassen B, B96 und BE können ab 18 Jahren erworben werden, bei Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17.

Bitte beachten Sie auch, dass es nicht allein von Ihrem Führerschein abhängt, welchen Anhänger Sie mit Ihrem Zugfahrzeug bewegen dürfen. Sie müssen immer auch die in den Fahrzeugpapieren angegebene Anhängelast des Zugfahrzeugs berücksichtigen. Diese finden Sie in den Feldern O.1 (gebremst) und O.2 (ungebremst) Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein).

Wollen Sie einen Anhänger bewegen, dessen zulässige Gesamtmasse über 3.500 kg liegt, sind andere Führerscheine einschlägig, z.B. die Klasse C1E.

Alle hier gemachten Angaben beziehen sich ausschließlich auf die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland. Sie erfolgen ohne Gewähr.

b) Kaution

Bei jeder Miete ist vom Mieter eine Kaution in Höhe von 50€ in BAR zu hinterlegen. Diese Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache sofort und in BAR wieder erstattet.

Die Kaution kann natürlich auch einbehalten werden. Dies kann der Fall sein, wenn die Mietzeit überschritten wird (es erfolgt immer eine tatsächliche Berechnung der Kosten) oder auch kleinere Schäden am Fahrzeug entstanden sind (auch hier erfolgt die tatsächliche Berechnung der Kosten).

Die Kaution wird auch immer in voller Höhe einbehalten, sobald ein Haftpflichtschaden entsteht! Dies deckt den bürokratischen Aufwand sowie Versicherungssteigerungen etc.

 

Sollten Sie weitere allgemeine Fragen haben, dann schicken Sie mir bitte eine eMail mit dem Betreff "FAQ" an die info@boeckmann-erfurt.com.

Böckmann Center Erfurt
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