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Mietbedingungen

1. Mietzeit
a) Die Miete beginnt und endet im Betrieb des Vermieters bzw. an anderen, vom Vermieter festgesetzten Stationen, Orten oder Adressen.
b) Vor Überschreitung der vereinbarten Mietzeit ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, sich den Besitz an der Mietsache auf Kosten des Mieters zu verschaffen. Bei Mietüberschreitungen wird immer nachberechnet.
c) Nach Beendigung des Mietvertrages ist der Vermieter berechtigt, jederzeit das Fahrzeug in Besitz zu nehmen. Dies gilt auch bei längerfristigen Mieten für den Fall, wenn der Mieter mit den vereinbarten Zahlungen länger als 2 Wochen im Rückstand ist oder abzusehen ist, dass er den Verpflichtungen des Mietvertrages nicht mehr nachkommen kann.

2. Benutzung des Fahrzeuges
a) Zum Fahren des Mietfahrzeuges sind nur die im Mietvertrag genannten Fahrer berechtigt. Für ein etwaiges Verschulden des Fahrers haftet der Mieter im gleichen Umfang wie für eigenes Verschulden.
b) Mieter und Fahrer sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen für den Einsatz des Mietfahrzeuges zu beachten.
c) Dem Mieter ist nicht gestattet:
ca) Den Anhänger an Dritte weiterzuverleihen und unterzuvermieten.
cb) Fahrten ins Ausland, es sei denn, der Vermieter hat schriftlich zugestimmt.
cc) die Mitnahme von Waren, Wertpapieren oder Geld ohne gültige Begleitpapiere.
d) Bei evtl. Reparaturen ist die nächste Spezialwerkstatt aufzusuchen. Reparaturen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters in Auftrag gegeben werden.
e) Bei jedem Unfall ist die Polizei hinzuzuziehen und darauf zu bestehen, dass der Unfall polizeilich aufgenommen wird. Der Vermieter ist sofort zu verständigen. Beweismittel (Zeugen, Spuren) sind zu sichern und die Namen und Adressen der Beteiligten sind zu notieren. Dem Mieter ist untersagt, ein Schuldanerkenntnis abzugeben. (Gefährdung des Versicherungsschutzes).

3. Rückgabe des Fahrzeuges
a) Die Rückgabe des Fahrzeuges ist nur während der normalen Öffnungszeiten des Vermieters möglich oder kann auf Risiko des Mieters vor dem Betriebsgelände im angeschlossenen Zustand abgestellt werden.
b) Das Mietfahrzeug ist immer besenrein, bei grober Verschmutzung durch den Mieter zusätzlich abgekärchert zurück zugeben.

4. Versicherungsschutz
a) Haftpflicht 100 Million Euro pauschal für Personen Sach und Vermögensschäden. Teilkasko (Brand, Diebstahl, Glasschäden).Ein KASKO-Versicherungsschutz besteht nur, wenn dies bei Abschluss der Anmietung extra vereinbart wird oder das Fahrzeug länger als sechs Monate gemietet wird.
b) Eine Inhaltsversicherung (Schäden der Ladung des Mieters z.B. bei Unfällen, Diebstahl, Nässeschäden etc.) besteht nicht.

5. Haftung des Mieters bei Unfall / Schäden
a) Der Mieter ist bei Schäden am Fahrzeug bis zum Neupreis haftbar. Der Mieter haftet jedoch immer für Schäden an Planen und -Auf bauten und für alle entstandenen Schäden bei Unfallverursachung durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Trunkenheit, Unfallflucht und bei Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen des Mietvertrages.

6. Haftungsfreiheit des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die sich aus der Benutzung oder einem Ausfall des Fahrzeuges ergeben oder die infolge eines Unfalles, verspäteter Übergabe oder Unmöglichkeit der Übergabe des Mietfahrzeuges entstehen.

7. Zahlungsbedingungen / Kaution
a) Der Mietpreis schließt Kfz-Steuern und Versicherungen ein.
b) Der Vermieter ist berechtigt, vor Überlassung des Fahrzeuges eine Mietvorauszahlung zu verlangen.
c) Sämtliche Mieter, Fahrer und gemeinschuldnerische Bürgen des Mietvertrages haften gemeinschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
d) Die Mietkosten sind sofort fällig. Tritt Zahlungsverzug ein, so wird für jede Mahnung eine Mahngebühr zuzüglich Verzugszinsen berechnet.
e) Für jede Miete ist eine Kaution in Höhe von 50€ in BAR bei der Fahrzeugübergabe zu hinterlegen.

8. Nebenabreden, Ergänzungen und Speicherung der Kundendaten
a) Nebenabreden oder Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Vermieters.
b) Der Mieter erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden.

9. Die Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit
einer oder mehrerer der zum Vertragsinhalt gewordenen vorstehenden Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Text in deutscher Sprache maßgebend. Es gilt deutsches Recht.

10. Erfüllungsort
für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters. Dieses gilt auch für Scheck- und Wechselverbindlichkeiten.

11. Gerichtsstandvereinbarung
Als Gerichtsstand gilt für beide Teile und für alle Ansprüche aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermieters, dies gilt insbesondere dann, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich inländischen Rechtes verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Böckmann Center Erfurt
NL der Anhänger RUMPLER GmbH
Salinenstr. 58
99085 Erfurt

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Mo - Fr:
08:00 - 17:00 Uhr
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